Schulabschlüsse in der Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10)
Vereinfachte Darstellung der Mindestanforderungen (ohne Ausgleichsmöglichkeiten) für die Schulabschlüsse
Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (Erster Schulabschluss - ESA)
(bei 10 Pflichtschuljahren)
- alle Noten 4
- zwei Noten schlechter als 4 werden toleriert
(Ausnahme: 2 x 5 in D, M oder 2 x 6 in allen Fächern)
Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (Erweiterter Erster Schulabschluss - EESA)
- alle Noten 4
- zwei Noten schlechter als 4 werden toleriert
(Ausnahme: 2 x 5 in D, M oder 2 x 6 in allen Fächern)
Fachoberschulreife (Mittlerer Schulabschluss - MSA)
- 2 E-Kurse in D, M, E, Ch erforderlich
- E-Kurse Note 4, G-Kurse Note 3, restliche Noten 4
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Minderleistungen können nur begrenzt ausgeglichen werden.
Fachoberschulreife mit Qualifikation (Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikationsvermerk MSA Q)
- 3 E-Kurse in D, M, E, CH erforderlich
- E-Kurse Note 3, G-Kurse Note 2, restliche Noten 3
- Minderleistungen können nur begrenzt ausgeglichen werden.
Schulabschlüsse in der Sekundarstufe II (Oberstufe)
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Fachhochschulreife nach Klasse 12
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Allgemeine Hochschulreife (Abitur nach 12 und 13 Jahren)