Schulordnung

Haus- und Schulordnung der Bertolt-Brecht-Gesamtschule Bonn

A - Allgemeine Regeln

Wir erwarten gemäß den Grundsätzen unserer Schulverfassung von allen am Schulleben Beteiligten: Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern, angestellten Personen, Eltern sowie allen Besucherinnen und Besuchern der Schule, dass sie zu jeder Zeit/an jedem Ort ...

  1. … das Recht auf friedliches Zusammenleben achten,
    „Wir gehen respektvoll, offen und höflich miteinander um.“
  2. … das Recht auf ungestörten Unterricht achten,
    „Schüler und Schülerinnen sowie Lehrer und Lehrerinnen haben das Recht auf einen ungestörten Unterricht.“
  3. … auf Räume, Gegenstände und den Besitz anderer achten.
    „Wir arbeiten in einer ordentlichen und sauberen Schule und behandeln daher alle Materialien, Einrichtungsgegenstände und Räume in den Schulgebäuden sorgfältig.

Das Recht auf friedliches Zusammenleben zu achten bedeutet für uns:

  • aufeinander Rücksicht zu nehmen,
  • friedlich miteinander umzugehen,
  • Schwächere zu schützen,
  • sich zu helfen und Streitigkeiten zu schlichten,
  • angemessene Kleidung zu tragen.

Das Recht auf ungestörten Unterricht bedeutet für uns:

  • · die Klassenräume in den Pausen als Ruhebereiche zu respektieren und sie für ruhige Gespräche, Spiele oder zum gemeinsamen Lernen zu nutzen,
  • die Flure und die Mensa als Ruhebereiche anzuerkennen und als Schüler oder Schülerin der Klassen 5 bis 10 sich nicht auf dem Flur aufzuhalten,
  • für Lehrkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler den Unterricht pünktlich zu beginnen und zu beenden,
  • zu Beginn der Unterrichtsstunde die erforderlichen Materialien auf dem Tisch bereit zu haben,
  • die Toiletten während der Unterrichtsstunden nur in Ausnahmefällen und einzeln aufzusuchen.

Auf Räume, Gegenstände und den Besitz anderer zu achten bedeutet für uns:

  • Lehrmittel, Gegenstände und Gebäude pfleglich zu behandeln,
  • das Eigentum anderer Menschen zu achten,
  • sparsam mit Ressourcen umzugehen und Müll zu vermeiden,
  • das Schulgebäude und das Schulgelände sauber zu halten.

B. Verfahrensabläufe für den Unterricht

  • Verspätet sich eine Lehrkraft, verhalten sich die Schülerinnen und Schüler ruhig. Die Klassen-/Kurssprecherin oder der Klassen-/Kurssprecher informiert spätestens nach 10 Minuten das Sekretariat oder die Schulleitung.
  • Schülerinnen und Schüler melden Unfälle im Sekretariat.
  • Abmeldungen für einen Schultag erfolgen grundsätzlich vor Unterrichtsbeginn telefonisch im Sekretariat.
  • Erkranken Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 während eines Schultages, füllen Lehrkräfte den dafür vorgesehenen Vordruck aus. Die Schülerinnen und Schüler gehen mit dem Vordruck ins Sekretariat. Nach Erlaubnis der Erziehungsberechtigten entlässt die Lehrkraft die Schülerin oder den Schüler.
  • Zum Stundenbeginn sind alle Schülerinnen und Schüler im Klassenraum.
    Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10, die in einem Fachraum des Helene-Weigel-Baus Unterricht haben, warten im Foyer.

C. Verfahrensabläufe für Schülerinnen und Schüler

  • Schülerinnen und Schüler haben immer ihren Schülerausweis griffbereit.
  • 15 Minuten vor dem Gemeinsamen Anfang werden die Klassenräume geöffnet. Dann dürfen auch die Flure betreten werden.
  • Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 halten sich während der Unterrichtszeit, der Pausen und der Mittagspause ausschließlich auf dem Schulgelände auf. Es sei denn, sie haben die Berechtigung, das Schulgelände zum häuslichen Mittagessen zu verlassen.
  • Nach der letzten Unterrichtsstunde haben die Schülerinnen und Schüler folgende Aufgaben: Sie...
    o stellen die Stühle auf die frei geräumten Tische,
    o räumen die Regale auf,
    o legen nicht mitgenommene Taschen auf die Sitzflächen der Stühle,
    o kehren den Unterrichtsraum,
    o räumen den Papiermüll in den blauen Müllcontainer,
    o schließen die Fenster.
  • Arbeitsgemeinschaften und Unterrichtsgruppen, die in einem Raum zu Gast sind, übernehmen die Verantwortung für die Ordnung in diesem Raum.

D. Aufsichtsordnung und Mediennutzungsordnung

Verfahrensabläufe und Regelungen zu Aufsichten befinden sich in der Aufsichtsordnung für Lehrkräfte.

Verfahrensabläufe und Regelungen zur Mediennutzung befinden sich in der Mediennutzungsordnung.


(Stand: 30.09.2019)

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