Individuelle Förderung

LRS

LRS-Konzept (gekürzt):

Umgang mit Lese-Rechtschreib-Schwäche

Was beinhaltet das LRS-Konzept der Bertolt-Brecht-Gesamtschule?

Für Schülerinnen und Schüler mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) hat die Bertolt-Brecht-Gesamtschule ein LRS-Konzept entwickelt. Es orientiert sich am LRS-Erlass-NRW und soll betroffene Schüler schützen, ihre Nachteile ausgleichen, sie LRS-spezifisch fördern und Versagensängste vermeiden helfen.

Oberstes Ziel ist es, für die betroffenen Schüler ein Lernklima zu schaffen, in welchem sie, trotz einer LRS, ihr Selbstwertgefühl stärken, möglichst motiviert am Schulunterricht teilnehmen und den für sie optimalen Schulabschluss erreichen können.

Wer gilt als LRS-Schüler?

Möglicherweise ist es nicht ganz sicher, ob ein Schüler eine LRS hat. Der LRS-Erlass NRW regelt, wer als LRS-Schüler eingestuft wird:

  • Als LRS-Schüler gelten: „Schülerinnen und Schüler, bei denen besondere Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens beobachtet werden.“
  • In den Jahrgangsstufen 3 bis 6: „alle Schülerinnen und Schüler, deren Leistungen im Lesen oder Rechtschreiben über einen Zeitraum von mind. 3 Monaten den Anforderungen nicht entsprechen.“
  • In den Jahrgängen 7 bis 10 und der Oberstufe: „wenn in Einzelfällen deren besondere Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben bisher nicht behoben werden konnten“.

Wie diagnostiziert die BBG eine LRS?

Mit dem Schuleintritt in die BBG werden alle Schülerinnen und Schüler im 5. Jahrgang mit dem Duisburger Sprachstandstest getestet. Dadurch ergibt sich ein erstes Bild, ob Ihr Kind einen LRS-Förderbedarf hat. Um die Aussagekraft der Diagnose zu vertiefen, werden alle Schülerinnen und Schüler, bei denen im ersten Test ein Förderbedarf festgestellt wurde, zusätzlich mit dem Lernserver-Test aus Münster getestet. Zusätzlich fließen die Beobachtungen der Tutorinnen und Tutoren und Fachkollegen in die Diagnose ein, da sie Ihr Kind täglich unterrichten und so durch den persönlichen Umgang die individuellen Schwierigkeiten beschreiben und spezifizieren können. Auch Diagnosebescheinigungen von externen qualifizierten Instituten wie dem schulpsychologischen Dienst, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten etc. werden anerkannt.

Wie werden die LRS-Schüler in den Jahrgängen 5 und 6 gefördert?

Diagnostiziert der Lernserver-Test ebenfalls einen Förderbedarf, so wird Ihr Kind in der einmal pro Woche stattfindenden IFFU-Stunde (Individueller Förder- und Forderunterricht) in einer kleinen Lerngruppe von etwa acht Schülerinnen und Schüler gefördert. Die Deutschkollegen arbeiten mit den Materialien, die vom Lernserver individuell auf die Gruppe abgestimmt sind.
Unser Ziel ist, dass Ihr Kind am Ende von Klasse 6 aus der Fördermaßnahme entlassen werden kann, weil es die wichtigsten Rechtschreibstrategien beherrscht und auch im freien Schreiben automatisiert einsetzen kann. Ob bei Ihrem Kind noch Förderbedarf besteht, wird am Ende der Klasse 6 noch einmal getestet. Für den erfolgreichen Abschluss des Kurses wird es eine Belobigung in Form einer Urkunde erhalten.

Welche Methodik wird im LRS-Förderunterricht eingesetzt?

Die Lernmethode hat besondere Bedeutung für den Lernerfolg. Wichtig ist, die Schülerinnen und Schüler durch Erfolge zu motivieren. Daher wird ein möglichst fehlerfreies Lernen angestrebt und automatisiert, bevor Neues und Schwierigeres erarbeitet wird.
Was geschieht, wenn auch am Ende der 6. Klasse noch eine Förderung notwendig ist?
Da bei legasthenen Schülerinnen und Schülern oder solchen mit einer schweren LRS teilweise weiterhin Förderbedarf besteht, fördert unsere Schule Ihr Kind auch in den Klassen 7 bis 10 in LRS-Kursen von etwa zwölf Schülerinnen und Schüler weiter. Am Ende jedes Schuljahres testen wir die Schülerinnen und Schüler und diagnostizieren, ob sie noch eine Förderung brauchen. Sollte eine Förderung notwendig sein, bleiben sie ein weiteres Jahr in der LRS-Fördergruppe. Die Fördergruppen sind ein Angebot der Schule, können aber durch Förderangebote externer Institute ergänzt bzw. ganz ersetzt werden.

Welche weiteren Hilfen gibt es für LRS-Schüler?

Laut Erlass hat Ihr Kind bei einer festgestellten LRS zusätzlich zu den Fördermaßnahmen einen Anspruch sowohl auf Notenschutz wie auch auf einen Nachteilsausgleich in allen Fächern.

Dazu heißt es im Erlass:

  • „Die Rechtschreibleistungen werden nicht in die Beurteilung der schriftlichen Arbeiten und Übungen im Fach Deutsch oder in einem anderen Fach mit einbezogen.“
  • Als Nachteilsausgleich kann die Lehrkraft bei Tests zur Feststellung der Rechtschreibleistung „eine andere Aufgabe stellen, mehr Zeit einräumen […] In den Fremdsprachen können Vokabelkenntnisse durch mündliche Leistungen erbracht werden.“

Das heißt, dass Ihr Kind in allen Fächern neben dem Notenschutz (= Nichtbewertung der Rechtschreibleistung) weitere individuell abgestimmte Maßnahmen erhält, die seinen Nachteil ausgleichen: beispielsweise andere Aufgaben, längere Bearbeitungszeiten oder die Möglichkeit, am PC zu arbeiten. Diese Maßnahmen sollten mit den Fachlehrkräften individuell abgesprochen werden. Damit Notenschutz und Nachteilsausgleich gewährt werden können, werden zu Beginn des Schuljahres alle Lehrkräfte darüber informiert, dass Ihr Kind eine LRS hat. Auch in der Oberstufe und den Zentralen Prüfungen besteht gemäß der APO-SI §6 (9) bzw. APO-GOSt §13 (7) ein Recht auf Nachteilsausgleich (aber nicht auf Notenschutz!) bei dann noch betroffenen Schülerinnen und Schüler. Der Nachteilsausgleich muss von den Eltern bei der Schule rechtzeitig beantragt werden. Er beträgt bei Klausuren in der Oberstufe im GK 30 Min. und im LK 45 Min. Schreibzeitverlängerung.

„Betroffene Eltern“ sollten sich immer bewusst sein, dass sie ein besonderes Kind haben, für das sie eine besondere Verantwortung tragen, und sich daher intensiv über die LRS-Problematik ihres Kindes informieren. Halten Sie einen guten Kontakt zu Lehrkräften und anderen Eltern mit betroffenen Kindern. Der Austausch hilft allen Seiten, die spezielle Problematik Ihres Kindes besser zu verstehen. Sie können Ihr Kind zu Hause unterstützen, indem Sie sein Selbstwertgefühl und seine Motivation stärken. Jedes Kind schafft sich im Rahmen unseres Förderunterrichts ein Förderheft an, mit dem es regelmäßig und individuell auch zu Hause arbeiten soll. Dabei kann Ihre Unterstützung sehr hilfreich sein.

IFFU

IFFU: Individueller Förder- und Forderunterricht

An unserer Schule lernen Kinder mit den unterschiedlichsten Lernvoraussetzungen und Begabungen gemeinsam. Dies setzt einen differenzierten Unterricht voraus. Das Arbeiten auf unterschiedlichen Leistungs- und Lernzielniveaus, das Lernen mit Wochenplänen, an Stationen oder in Projekten kennzeichnet den Unterricht in heterogenen Lerngruppen. Im Segeln (selbst gesteuertes Lernen) wird kompetenzorientiertes Material in verschiedenen Niveaustufen angeboten.

An unserer Schule gibt es seit dem Schuljahr 2007/2008 eine wöchentliche IFFU-Stunde in den Jahrgängen 5 und 6. Dies bedeutet, dass eine der jeweils (5 bzw.) 4 Wochenstunden in den Fächern Deutsch und Mathematik als IFFU-Stunde mit zwei Fachlehrkräften doppelt besetzt ist. Dies bietet viele Möglichkeiten für eine effektive Arbeit:

  • Bildung von Förder- und Fordergruppen. Beide Gruppen werden zeitgleich und im gleichen inhaltlichen Rahmen unterrichtet, so dass kein Kind Unterrichtsstoff verpasst.
  • Teamteaching (gemeinsame Vorbereitung, gegenseitige Beratung und Unterstützung als Säulen einer erfolgreichen Förderung und Forderung)

 

Diagnose und Förderplanung

Zu Beginn des 5. Schuljahres wird zunächst der individuelle Lernstand in Deutsch und Mathematik erhoben, anhand der Ergebnisse werden die Gruppen eingeteilt.

Deutsch:

Alle Kinder nehmen in den ersten Schulwochen am „Duisburger Sprachtest“ teil. Dieser gibt Auskunft über die Lernvoraussetzungen in den Bereichen Hörverstehen, Leseverstehen, Grammatik und Rechtschreibung.
Rechtschreibschwache Kinder schreiben zusätzlich den Diagnosetest des „Lernservers“ der Universität Münster. Kinder, bei denen eine Schwäche bei der Rechtschreibung festgestellt wird, werden in einer Kleingruppe von maximal 6 Schülerinnen und Schülern mit individuellem Material gefördert, welches vom „Lernserver“ zusammengestellt wird. Diese Kinder erhalten in allen Fächern im Bereich Rechtschreibung Notenschutz und Nachteilsausgleich.

Weitere Schwerpunkte sind:

  • Förderung der Lesekompetenz
  • Wortschatzerweiterung

Mathematik

Auch in Mathematik wird zu Beginn des 5. Schuljahres eine Diagnose der Lernvoraussetzungen durchgeführt. Dazu hat die Bertolt-Brecht-Gesamtschule einen eigenen Test entwickelt, der zum einen Rechenfertigkeiten und zum anderen visuell-räumliche Fähigkeiten überprüft. Aus den Daten dieser Diagnose erfolgt die weitere Förderplanung.
Fallen einzelne Kinder durch sehr schwache Ergebnisse auf, führen wir den Heidelberger Rechentest (HRT 1-4) durch, um Rückschlüsse auf eine eventuell vorliegende Dyskalkulie zu erhalten. In diesem Fall müssen unter Einbeziehung der Eltern außerschulische Unterstützungsmaßnahmen hinzugezogen werden (siehe Leitfaden „Umgang mit rechenschwachen Kindern an der Bertolt-Brecht-Gesamtschule“).

Schwerpunkte von Mathematik-IFFU sind:

  • Grundrechentraining mit schuleigenem Übungsmaterial (Klasse 5)
  • Förderung bei individuellen Lernproblemen in Kleingruppen, beispielsweise enge Begleitung bei der Arbeit mit dem Segelmaterial.
  • Forderung von besonderer mathematischer Begabung, z. B. Vorbereitung des Wettbewerbs „Känguru der Mathematik“ oder Arbeit mit Aufgaben aus anderen Wettbewerben und Spezialthemen (Römische Zahlen, Dualzahlen …)
  • Ablegen von Mathe-Führerscheinprüfungen

Allgemeine Informationen Indiv. Förd.

Individuelle Förderung

 

Der Anspruch auf individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler ist fest im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen verankert: „Die Schule vermittelt die zur Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen und berücksichtigt dabei die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.“ (Schulgesetz NRW, §2, Abs. 4)

Auch im Hinblick auf das Teilhabe- und Integrationsgesetz von 2012, in dessen Mittelpunkt Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit stehen soll die Schule die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung fördern (Schulgesetz NRW, §2, Abs. 5). Schülerinnen und Schüler sollen auf der Grundlage einer inklusiven Bildung und längeren gemeinsamen Lernens individuell gefördert werden:

„Schülerinnen und Schüler, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden nach ihrem individuellen Bedarf besonders gefördert, um ihnen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen.“

(Schulgesetz NRW, §2, Abs. 5)

 

Individuelle Förderung an der Bertolt-Brecht-Gesamtschule

 

individuelleFoerderung

An der Bertolt-Brecht-Gesamtschule lernen Kinder mit den unter-schiedlichsten Lernvoraussetzungen und Begabungen gemeinsam. Gemeinsames Lernen setzt eine individuelle Begabungsförderung von der Jahrgangsstufe 5-10 voraus. Ziel ist dabei, die Schülerinnen und Schüler gemäß ihrer individuellen Fähigkeiten und Interessen zu fördern. Individuelle Förderung als pädagogisches Grundprinzip erfolgt sowohl in den Kernstunden als auch in den Ergänzungsstunden (vgl. APO S I, §3, Abs. 1).

„Die Ergänzungsstunden dienen der differenzierten Förderung innerhalb des Klassenverbandes sowie in anderen Lerngruppen. Mindestens fünf Ergänzungsstunden sollen für die individuelle Förderung eingesetzt werden. Solche Angebote können klassen- und jahrgangsübergreifend sowie für begrenzte Zeit eingerichtet werden. Die Schule kann die Schülerin oder den Schüler dazu verpflichten, im Rahmen der Ergänzungsstunden an bestimmten Förderangeboten teilzunehmen.“ (APO SI, §3, Abs. 3)

An den Angeboten zur individuellen Förderung nehmen alle Schülerinnen und Schüler teil. Im Rahmen der Ergänzungsstunden und Integrationsstunden handelt es sich teilweise um verpflichtende Förderangebote für Schülerinnen und Schüler. Dahingegen sind die Workshops Wahlangebote nach Neigung und Interessensschwerpunkt, die aber im Ganztag der BBG in Jahrgang 5-7 fest verankert sind. Als Grundlage für die Zuweisung zu bestimmten Förderangeboten dienen standardisierte Testverfahren (z.B. Duisburger Sprachtest und der Diagnosetest des „Lernservers“ der Universität Münster). Wichtige Hinweise geben außerdem die Förderempfehlungen und Hinweise in den Schulentwicklungsbögen (vgl. Konzept Lernentwicklung) der einzelnen Schülerinnen und Schüler.

Zur Weiterentwicklung und zum Austausch über Konzepte ist die Bertolt-Brecht-Gesamtschule seit dem Schuljahr 2013/14 im Netzwerk Zukunftsschulen NRW registriert.

 

 

Lesen ist uns wichtig... und macht Spaß!

Lesepaten an der BBG

Lesen ist die Schlüsselkompetenz zum erfolgreichen Lernen. Diese ist bei SchülerInnen sehr unterschiedlich, wenn sie aus der Grundschule zu uns wechseln. Es gibt einzelne SchülerInnen, die hier besondere Unterstützung brauchen. Diesen SchülerInnen hilft eine Einzelförderung.
So haben wir im Schuljahr 2014/15 das Konzept der „Lesepaten“ aus den Grundschulen übernommen und auf unsere Schule angepasst:


Die jeweiligen Lesepaten werden zunächst einer Klasse zugeordnet und Email-Adressen werden ausgetauscht, damit ein Erstkontakt mit den Tutoren (Klassenlehrern) bzw. Deutschlehrern stattfinden und bei späteren Absprachen/Absagen usw. unkompliziert kommuniziert werden kann.

Gemeinsam mit Tutoren bzw. Deutschlehrern wird ein Zeitpunkt gefunden, der für den Lesepaten und die Klasse passend ist (möglichst nicht während der Fächer D, M, E, aber auch Sport und differenzierten Stunden (Technik, HW), da die Klassen dann nicht in ihren Klassenräumen sind).

Die Auswahl der Schüler erfolgt in Absprache mit den Tutoren/Deutschlehrern und wird unterschiedlich gehandhabt. In manchen Klassen werden immer dieselben 3-4 Schüler betreut, in anderen Klassen wechseln die Schüler, weil sich viele Kinder für diese Förderung gemeldet haben.

Ablauf: Die Lesepaten „holen“ den ersten Schüler aus der Klasse, die nachfolgenden Schüler werden nach Beendigung der Lesezeit vom vorherigen Schüler leise informiert, dass dessen Lesezeit jetzt beginnt. Dieses Kind geht dann selbständig zum Lesepaten. Die meisten Lesepaten lesen einen „Block“ (90 Minuten), ca. 20-30 Minuten pro Schüler, also mit ca. 3-4 Schülern pro Lesezeit. Individuelle Absprachen sind natürlich möglich.

Die Lesepaten treffen sich mit den Schülern in der Bücherei der Bertolt-Brecht-Gesamtschule (Neubau, 1. OG) und können sich dort ein Buch/eine Geschichte vornehmen. Alle Schüler können dort mit ihrem Schülerausweis auch kostenlos Bücher ausleihen. Die Bücherei ist bis 14.30 Uhr geöffnet. Hier haben wir einen Lesepaten-Ordner mit kopierten, gut einsetzbaren Geschichten und auch eine Kiste mit Leselupen deponiert. Es stehen dort Stühle/Sessel zur Verfügung. Weitere Leseorte können die Foyers in Alt- und Neubau, die Mensa, der „Panoramatisch“ vor der Klasse 5.4, der Schulhof oder der Innenhof sein. In den Foyers stehen ebenfalls Bücherregale vom „Book-Crossing“, die genutzt werden können.

Mit der Schulleitung und den Lehrerteams wurde abgesprochen, dass die Lesepaten eher nicht in der Klasse des eigenen Kindes lesen, sondern in einer ihnen „fremden“ Klasse.

leseförderunEinmal im Halbjahr findet ein Erfahrungsaustausch der Lesepaten bei einer Tasse Tee in der Schule statt.

Bei Interesse, aber auch bei allen Fragen und Problemen, können Sie sich wenden an:

Astrid Bachmann (Koordination Lesepaten)
Email: bachmann[at]bbgbonn.de     Tel: 776931

 
Lesepaten
 
 
Lesekompetenz - Arbeit der Fachkonferenz Deutsch
 
Ein Schwerpunkt der Arbeit der Fachkonferenz Deutsch an der BBG ist ‚Leseförderung‘. Neben der Integration konkreter Lesestrategien in die Curricula aller Fächer (im Rahmen und im Anschluss an einen pädagogischen Tag im Januar 2010) werden auch Aktionen zur Leseförderung durchgeführt, die im Wesentlichen zu einer Steigerung der Lesemotivation beitragen. Dabei möchten wir um Ihre/eure Mithilfe bitten:
 
Book Crossing, der unbürokratische Austausch von Büchern über die Regale in den Foyers, funktioniert nur mit wirklich guten Büchern. Zwar kaufen wir immer wieder  Bücher, treffen den Geschmack unserer Schülerinnen und Schüler aber nicht immer.
 
Wir suchen interessante, spannende, schön zu lesende Bücher, die bei Ihnen/euch zu Hause im Regal verstauben, aber eigentlich ein spannenderes Leben verdient hätten. Wir möchten diesen Büchern die Möglichkeit geben, gelesen zu werden.
 
Wenn bei Ihnen/euch solche Bücher vorhanden sind: Bitte einfach ins Regal im Foyer stellen.
 
 
Weiterführende Texte zur Leseförderung:

Grundlagen der Leseförderung an der BBG

Maßnahmen zur Leseförderung an der BBG

Kontakt

Bertolt-Brecht-Gesamtschule
Schlesienstraße 21-23, 53119 Bonn

eMail mail@bbgbonn.de
Telefon 0228 777 230
Fax 0228 777 234


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