Mediennutzungsordnung

Mediennutzungsordnung

 

Grundsätze

Unsere Schülerinnen und Schüler sind in einem Alter, in dem sie das Leben ohne Internet und Neue Medien zu immer größeren Teilen nicht mehr erlebt haben. In ihrer alltäglichen Lebenswelt gibt es die Trennung zwischen der analogen und der digitalen Welt nicht mehr. Somit muss sich jede Schule beim Umgang mit Neuen Medien nicht mehr fragen, ob sie genutzt werden, sondern wie.

Die Bertolt-Brecht-Gesamtschule Bonn begrüßt ausdrücklich die reflektierte Nutzung der modernen Medien durch Schülerinnen und Schüler. Sie fördert diese Nutzung systematisch, sofern dadurch das Lernen der Schülerinnen und Schüler nachhaltig gefördert wird.

Als Beispiele gelten hier u.a. die Nutzung des Internets zur Informationsrecherche, die Nutzung von Vokabel Apps, die Anwendung von Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Präsentationssoftware und die Kommunikation im Rahmen einer Lernplattform (z.Zt.: LoNet und Schul.Cloud). Gleichzeitig entstehen durch die Nutzung dieser Medien auch verschiedene Gefahren in Form von Suchterscheinungen und Mobbing.

In dieser Fülle von Nutzungsmöglichkeiten übernimmt die Schule auch die Verantwortung dafür, allen Beteiligten Orientierung darüber zu geben, was pädagogisch sinnvoll ist, was in der Schulgemeinde störend ist und was mit dem geltenden Recht in unserem Land unvereinbar ist.

Gleichwohl müssen auch die Erziehungsberechtigen Verantwortung übernehmen und die Inhalte der Smartphones ihrer Kinder regelmäßig überprüfen. Bis einschließlich der 10. Klasse gilt dies insbesondere für WhatsApp, da hier das Nutzungsalter bei 16 Jahren liegt.

Alle Nutzer werden über die folgende Nutzungsordnung unterrichtet und versichern durch ihre Unterschrift, dass sie diese Ordnung anerkennen. Für minderjährige Schülerinnen und Schüler unterschreiben ihre Erziehungsberechtigten. Dies ist eine Voraussetzung für die Nutzung.

Die hier formulierten Regeln gelten in ihren Grundzügen auch für die Lehrkräfte , das Schulpersonal und Besucher der Schule. Ausnahmen entstehen durch die „dienstliche Nutzung“ von Mobilgeräten.

Unzulässige Inhalte

Auf dem gesamten Schulgelände dürfen folgende Inhalte weder angesehen noch weitergegeben noch transportiert werden:

  • Gewaltdarstellungen, Pornografie, Volksverhetzung, menschenverachtende Inhalte oder Anleitung zu Straftaten.
    Als „Schule ohne Rassismus“ sollte dies eigentlich eine Selbstverständlichkeit für alle sein.
  • Inhalte, die dazu geeignet sind, einzelne Mitglieder der Schulgemeinde oder die gesamte Schulgemeinde zu schädigen.
    Hier geht es besonders um das „Mobbing“. Dabei ist es wichtig, dass in den jeweiligen Gruppen aufeinander geachtet wird. Auch die passiven Mitglieder einer Gruppe haben eine Verantwortung, wenn sie Zeuge eines Mobbing-Vorfalles werden!
  • Inhalte, die gegen Urheberrechte verstoßen.
    Beispielsweise dürfen die meisten Musikstückestücke und auch Filme nicht getauscht werden. Bei einem Verdacht, dass strafbare Inhalte konsumiert, erstellt, gespeichert oder getauscht wurden, wird von der wird von der Schulleitung die Polizei eingeschaltet!

Bild- und Tondokumente schulischer Veranstaltungen

Grundsätzlich sind Ton- und Bildaufnahmen auf dem gesamten Schulgelände verboten, weil hierbei die Persönlichkeitsrechte der beteiligten Personen unter Umständen nicht beachtet werden.

Ausgenommen von diesem pauschalen Verbot sind konkrete Unterrichtsprojekte, sofern die durchführende Lehrkraft die datenschutzrechtlichen Aspekte der Datenschutzgrundverordnung DSGVo) beachtet. Weitere Ausnahmen benötigen die ausdrückliche Genehmigung der Schulleiterin /des Schulleiters.

Nutzung privater elektronischer Geräte, insbesondere Smartphones

Wir sind uns bewusst, dass die Smartphones zu einem alltäglichen und jederzeit verfügbaren Werkzeug geworden sind und dass eine Beschränkung dieser Nutzung als unangenehm empfunden wird.

Allerdings stellen wir fest, dass gewisse Einschränkungen für einen störungsfreien Schulalltag notwendig sind und sich auch positiv auf den Lernfortschritt auswirken. Deswegen stellen wir die folgenden Regeln auf.

  • Es ist den Schülerinnen und Schülern erlaubt, private elektronische Geräte, wie z.B. Smartphones, Laptops, Tablets, eReader, etc., mit zur Schule zu bringen.
    Die Geräte werden auf eigenes Risiko mitgebracht, die Schule übernimmt keine Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung.
  • Um nicht vom Unterricht abgelenkt zu werden oder diesen gar zu stören, sind die Geräte während der Unterrichtszeit ausgeschaltet (nicht nur „lautlos“) und werden an einem unsichtbaren Ort aufbewahrt.
  • Ausnahmen von dieser pauschalen Regelung können durch den jeweiligen Fachlehrer ausgesprochen werden, um z. B. die Geräte für den Unterricht zu nutzen oder um im Krankheitsfall zu Hause anzurufen.
  • Auch in den Pausen bleiben die Mobilgeräte für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 ausgeschaltet.
  • Die Oberstufenschülerinnen -schüler dürfen ihre Geräte während ihrer Freistunden und in den Pausen in ihrem Aufenthaltsraum, im Selbstlernzentrum D101 und in leeren Kursräumen des Oberstufenbereiches nutzen, weil bei ihnen ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Geräten zu erwarten ist.
    Auf dem restlichen Schulgelände gelten für sie die gleichen Regelungen wie für die anderen Schülerinen und Schüler aus den Klassen 5 bis 10.

Nutzung der Schul-PC's

In den Computerräumen, der Bibliothek, dem Oberstufen-Selbstlernzentrum sowie in einzelnen Klassenräumen ist die Nutzung der Schul PCs für Schülerinnen und Schüler möglich.

Die Computerräume in der Bibliothek stehen auch für Aufgaben während der Unterrichtzeit, wie z. B. Recherchetätigkeiten, zur Verfügung. In den Pausen können die Arbeitsplätze für die Erledigung von Hausaufgaben oder andere schulische Zwecke genutzt werden.

Die Installation von Software ist nicht gestattet. Downloads müssen von der Aufsicht führenden Lehrkraft explizit erlaubt werden.

Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden.

Störungen oder Schäden sollen möglichst schnell einer für die Computernutzung verantwortlichen Person gemeldet werden. Schuldhaft verursachte Schäden werden umgehend vom Verursacher ersetzt.

Persönliche Kennung und personenbezogene Daten

Alle Nutzer des Schulnetzes erhalten eine individuelle Nutzerkennung und wählen sich ein nur ihnen bekanntes Passwort aus , mit dem sie sich an allen vernetzten Computern der Schule anmelden können.
(Hinweis: Ein WLAN-Zugang über private Endgeräte ist mittelfristig geplant, derzeit aber aufgrund von Kapazitätsproblemen nur besonderen Projekten vorbehalten.)

Für unter der Nutzerkennung erfolgte Handlungen sind die Nutzer verantwortlich. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden.

In Verbindung mit seiner persönlichen Kennung erhält jeder Nutzer einen eigenen Speicherbereich (Home-Verzeichnis) zur Ablage der von ihm genutzten Dateien. Jeder Nutzer ist für die Sicherung seiner Daten selber zuständig. Die für jeden Nutzer speicherbare Datenmenge ist limitiert. Bei Überschreiten der Obergrenze ist das Speichern weiterer Daten nicht möglich. Die Schule stellt Netzwerkverzeichnisse für die gemeinsame Nutzung von Daten zur Verfügung. Der Zugriff auf diese Daten kann für bestimmte Nutzergruppen freigegeben oder eingeschränkt werden.

Auf gespeicherte Inhalte aller Art, die auf den unterschiedlichen Verzeichnissen abgelegt sind, können die Administratoren des Schulnetzes jederzeit uneingeschränkt zugreifen. Dies geschieht in der Regel nur im Rahmen von systembedingten Administrationsaufgaben. Ausdrücklich wird auf diese administrativ notwendige Einschränkung der Privatsphäre hingewiesen.

Der Internetverkehr wird durch einen speziellen Server gefiltert, um unerwünschte Seitenaufrufe zu unterbinden.

In Wahrnehmung der Aufsichtspflicht kann der Datenverkehr protokolliert und kontrolliert werden. Dabei werden Daten über die Zeit der Anmeldung, die aufgerufenen Internetseiten und Aktivitäten im Netzwerk erfasst. Die Administratoren gebrauchen ihre Einsichtsrechte nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch.

Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Stand 08/2019

Kontakt

Bertolt-Brecht-Gesamtschule
Schlesienstraße 21-23, 53119 Bonn

eMail mail@bbgbonn.de
Telefon 0228 777 230
Fax 0228 777 234


weitere Kontaktinformationen

Newsletter Anmeldung

Hauptmenü