Der Lehrerrat

Der Lehrerrat an der BBG

Der Lehrerrat ist ein Mitwirkungsgremium und seine Mitglieder werden alle vier Jahre vom Lehrerkollegium im Rahmen der Lehrerkonferenz gewählt. Er berät die Schulleiterin oder den Schulleiter in Angelegenheiten der dienstlichen Tätigkeit der Lehrerinnen und Lehrer (z.B. Unterrichtsverteilung, Stundenplan, Aufsichten, Vertretungsstunden, Beförderungen), aber auch weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z.B. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen) gemäß § 58 des Schulgesetzes. Dabei legen an unserer Schule beide Seiten großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Sinne eines „Co-Managements“. Ergebnisse der intensiven Mitwirkung des Lehrerrats sind zum Beispiel die Dienstvereinbarungen zu den Bereichen „Teilzeit“ und „Fortbildung“. Über diese grundsätzlichen Fragen hinaus kann der Lehrerrat – im Einklang mit § 69 Absatz 2 des Schulgesetzes – auch als Vermittler in dienstlichen Angelegenheiten zwischen einzelnen Kolleginnen und Kollegen und der Schulleitung agieren.

Derzeit besteht der Lehrerrat an der BBG aus den folgenden fünf Mitgliedern:

Team Lehrerrat

Alle vier Mitglieder des Lehrerrats stehen den Kolleginnen und Kollegen für Fragen und Anliegen zur Verfügung.

An der BBG tagt der Lehrerrat alle zwei Wochen und trifft sich ebenfalls alle zwei Wochen mit der Schulleitung, um über aktuelle Personalangelegenheiten und Anliegen des Kollegiums zu beraten.